Mit dem Roller MobiL im Leben
Bereits mit 16 Jahren bist du alt genug, um einen Roller zu fahren. Einen Monat vor deinem 16. Geburtstag kannst du das Lernfahrausweis-Gesuch (zusammen mit einem Sehtest und dem Original-Nothelferausweis) einreichen. Den Sehtest kannst du ganz einfach bei einem Augenarzt oder Optiker einholen. Dieser sollte nicht älter als 24 Monate sein. Falls du noch keinen Nothelferausweis hast, freuen wir uns natürlich über deinen Besuch in einem unserer Kurse. Weitere Infos dazu gibt es gleich weiter unten.
Wenn du bereits einen Führerschein besitzt, kannst du ohne Nothelferkurs und Theorieprüfung nach dem Lösen des Lernfahrausweises direkt auf die Strasse.
Nachfolgend erklären wir dir Schritt für Schritt, was es für deinen Roller-Ausweis alles braucht.
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Änderungen ab 2021
125 cm3 bereits ab 16 Jahren
Die 125er-Motorräder dürfen neu bereits ab 16 Jahren gefahren werden und sollen eine bessere Mobilität für Jugendliche bieten. Bisher war der Hubraum bei Rollern für unter 18-Jährige auf 50 cm3 beschränkt.
weitere Informationen -
Nothilfekurs
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Theorieprüfung
Nach dem Besuch des Nothelfer-Kurses kannst du dich frühestens 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag für die Theorieprüfung anmelden. Dafür kannst du untenstehendes Formular herunterladen und in einem PDF-Reader ausfüllen. Auf dem Formular ist ein Bereich für den Sehtest reserviert, den du bei einem Optiker oder Arzt durchführen lassen kannst. Danach kannst du das Formular bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde einreichen. Wenn du bereits einen Führerausweis besitzt, ist keine Theorieprüfung nötig.
Lernfahrausweis beantragen -
Motorrad-Grundkurs
Nach Erhalt des Lernfahrausweises hat man 4 Monate Zeit, den obligatorischen Grundkurs zu absolvieren. Nach absolviertem Grundkurs verlängert sich der Ausweis um 12 Monate.
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Fahrunterricht und Preisübersicht
Fahrunterricht A1
Fr. 90.–
- 1 Fahrlektion à 45 Minuten
- Treffpunkt in Malters, Emmenbrücke, Stans oder nach Vereinbarung
- Einzelunterricht
Fahrunterricht A1 (ab 2 Personen)
Fr. 60.–
- 1 Fahrlektion à 45 Minuten
- Unterricht ab 2 Personen
- Fahrlehrpersonen
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VKU
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Informationen
Den VKU kannst du nur mit dem Lernfahrausweis besuchen, also erst nach bestandener Theorieprüfung. Im Kurs lernst du, wie du dich im Verkehr richtig verhältst. Da du bereits selbst mit deinem Roller unterwegs bist, wirst du das Gelernte gleich anwenden können. Wenn du bereits einen Führerausweis besitzt, ist der Besuch des VKUs nicht nötig.
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Vorbereitungskurs Fahrprüfung
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Exklusiv bei der Fahrschule Stadelmann
Dieser Kurs hilft dir, die praktische Prüfung mit Erfolg zu bestehen und sicherlich auch im Fahrunterricht Lektionen zu sparen. Leicht verständlich werden die Zusammenhänge im Verkehr erläutert.
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praktische Prüfung
Die praktische Prüfung setzt sich zusammen aus Manöver und praktischem Fahren im Verkehr und dauert 90 Minuten. An die Prüfung gehst du mit deinem eigenen Roller Kategorie A1 (ohne Seitenwagen). Bei unter 18-Jährigen darf der Hubraum maximal 50 cm3 betragen. Wer älter ist, darf mit einem Fahrzeug bis 125 cm3 und 11 kW an der Prüfung zur Kategorie A1 erscheinen.
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- weiterführende Ausbildung