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Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV)

Wer seit dem 1. September 2009 mit Cars, Kleinbussen oder Lastwagen Personen oder Güter transportiert, muss zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben und sich regelmässig weiterbilden. 

Ziel der Neuerung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

 

Mit der Neuregelung müssen die Schweizer Berufschauffeure künftig die gleichen Anforderungen erfüllen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der EU. Im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU hat sich die Schweiz verpflichtet, für gleichwertige Regelungen des Personen- und Güterverkehrs zu sorgen. 

Die Verordnung sieht vor:

- Wer mit Cars oder Kleinbussen (Kat. D1 oder D) berufsmässig Personen transportieren will, muss den Fähigkeitsausweis für den Personentransport erwerben.

- Wer mit Lastwagen (Kat. C1 oder C) berufsmässig Güter transportieren will, muss den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport erwerben.

Die Neuregelung gilt seit dem 1. September 2009. Wer nach diesem Datum das Gesuch um einen entsprechenden Lernfahr- oder Führerausweis beim Strassenverkehrsamt eingereicht hat, muss die neue Prüfung ablegen. Sie ist umfang- und anforderungsreich und umfasst einen theoretischen wie praktischen Teil. Wer vor dem 1. September 2009 bereits im Besitze des Führerausweis war (oder zumindest den Lernfahrauweis erhalten hat)
, erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei.

Mehr INFOS zur Grundausbildung CZV

Alle fünf Jahre ist Weiterbildung Pflicht.Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsnachweises. Die Kursdauer beträgt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden. Dementsprechend wird der Fähigkeitsausweis jeweils auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung muss der Berufschauffeur sein Wissen und Können bei einer von den Kantonen anerkannten und beaufsichtigten Weiterbildungsstätte auffrischen.

KURSINFORMATIOEN und ANMELDUNG für Weiterbildung CZV hier 

Weitere wichtige Informationen finden sie unter www.cambus.ch

 

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