Anforderungen Roller
Mindestalter
Das Mindestalter beträt 16 Jahre. Gesuche sind frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag einzureichen.
Lernfahrausweis/ Sehtest
Vor Einreichung des Lehrfahrausweisgesuches haben Sie Ihr Sehvermögen bei einem Augenarzt oder Optiker summarisch prüfen zu lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurück liegen.
Nothelferkurs
Zum Lernfahrausweisgesuch muss der original Nothelferkursausweis beigelegt werden. Der Kursbesuch darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. vom Kursbesuch befreit sind: Ärzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und der Rettungstruppen sowie Zivilschutzangehörige mit 5-tägigem Einführungskurs "Sanität" und wer bereits einen Führerausweis der Kat. A, A1 oder B1 besitzt.
Grundschulung
Nach Erhalt des Lernfahrausweises haben Sie 4 Monate Zeit die obligate Grunschulung zu absolvieren.
Grundschulung Kat. A1: 8 Stunden
Der Lernfahrausweis verlängert sich nach absolvierter Grundschulung um
12 Monate.

